Unsere Hygieneregeln

Damit Sie unbekümmert entspannen können

Nach der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gilt im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde, in dem die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus den Wert von 35 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreitet (7-Tage-Inzidenz) die 3G-Regel.

Daher muss jeder Gast bei Ankunft einen negativen Corona-Testnachweis und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden einen erneuten Testnachweis vorlegen. Ausnahme sind Personen, die geimpft oder genesen sind.

Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • Negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • Impfnachweis (gültig 14 Tage nach erhaltener 2. Impfung)
  • Nachweis über eine überstandene COVID-19 Erkrankung

Alle Gäste sind verpflichtet in den allgemein zugänglichen Bereichen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen sie sitzen am Tisch im Frühstücksraum.
Wir bitten Sie, wenn möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Des Weiteren bitten wir Sie, die gängigen Hygienestandards einzuhalten.

Sollten Sie aus dem Ausland anreisen bitten wir Sie, die aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/